Was ist Kurzzeitpflege?

Entlastung für pflegende Angehörige und ein Tapetenwechsel für Pflegebedürftige: Die Möglichkeit der Kurzzeitpflege kann für beide Parteien in Veränderungsphasen eine sichere Betreuungsform und eine Entlastung der Pflegesituation darstellen.

Mögliche Gründe sind zum Beispiel:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt für Personen, die krankheitsbedingt noch nicht alleine leben können und zu Hause niemanden haben, der die Pflege übernehmen kann
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt für Personen, deren Angehörige mit einer fachgerechten Pflege überfordert wären
  • Krankheit, Urlaub oder Rehaaufenthalt des pflegenden Angehörigen
  • Zur vorübergehenden Überbrückung und Auszeit, wenn die pflegenden Angehörigen physisch/psychisch überfordert sind
  • Verschlimmerung der Krankheit, so dass vorübergehend eine intensivere Betreuung durch Fachpersonal notwendig wird
  • Zur Überbrückung, wenn ein langfristiger Heimaufenthalt geplant, aber noch kein geeigneter Platz gefunden ist.
  • Die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintrat und zu Hause alles organisiert oder ein Bad oder gar die ganze Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss, damit eine Pflege im häuslichen Umfeld reibungslos durchgeführt werden kann


Welche Kosten entstehen für die Kurzzeitpflege?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann Kurzzeitpflege  bis zu 8 Wochen in Anspruch genommen werden. 
Die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege schließt nicht aus, auch eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Beides ist innerhalb eines Jahres möglich. Die Pflegekasse übernimmt einen festen Beitrag für die Kurzzeitpflege. Dieser Kostenzuschuss ist für die eigentliche Pflege. Für Kost und Logis (Unterbringungskosten/Hotelkosten) sowie die Investkosten muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.